Verkauf, Vermietung

Anders als bei Autos oder Kühlschränken wissen Käufer oder Mieter von Wohnungen und Häusern zur Zeit nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware, Vergleichsmaßstäbe fehlen – noch. Mit dem verpflichtenden Energieausweis ergeben sich folgende Vorteile für Bauherr, Mieter, Käufer, Eigentümer und Wohnungsunternehmen:

Der Energieausweis

  • sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann
  • informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
  • dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums
  • dient als wichtiges Marketinginstrument
  • ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG)

Dieses Gesetz ist ein Bundesgesetz und regelt die Pflicht der Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung.

Bei Verkauf oder Vermietung von einzelnen Wohnungen, Wohnhäusern, Büros, ganzen Bürogebäuden, etc. ist die Vorlage des Energieausweises verpflichtend.

In Anzeigen im Internet oder in Printmedien ist aus dem Energieausweis der Heizwärmebedarf und, falls vorhanden, der fGEE (Gebäude-Energie-Effizienz-Faktor) anzugeben.

neues EAVG (seit 1.12.2012)

Unterlagen für den Energieausweis eines Bestandsgebäudes bei Verkauf/Vermietung

Die folgende Aufzählung stellt die idealen Bedingungen dar. Je weniger Unterlagen/Kenntnisse über das Objekt zur Verfügung stehen, desto aufwändiger wird die Bestandsaufnahme, bzw. umso ungenauer wird der Energieausweis:

  • Baujahr des Gebäudes und „Geschichte“ über Um- oder Zubauten
  • Grundrisspläne von allen Geschoßen des Hauses oder der Wohnung
  • Schnitt durch das Objekt
    (Grundrisse und Schnitte sollten sich in Einreich-/Bestandsplänen finden)
  • Baubeschreibung – woraus besteht die Wand, Decke, Boden etc., wurde nachträglich gedämmt (wann, wieviel?) oder Fenster getauscht (wann?)?

Meine Begehung vor Ort sichert die Erkenntnisse der Unterlagen ab und ergänzt fehlende Daten.
Ebenso erhebe ich die Haustechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, u.ä.) bei der Begehung.

Wozu dient der Energieausweis?

Der Energieausweis wird von Bundes- bzw. Ländergesetzen vorgeschrieben. Der Nutzen für Sie: In der Energieberatung ist der Energieausweis vor allem Hilfe bei der Analyse ein sehr nützliches Optimierungsinstrument!

Im Energieausweis für Verkauf und Vermietung können Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen angeführt werden – der Käufer/ Mieter hat bereits einen Hinweis auf sinnvolle Maßnahmen. 

Ich berate und unterstütze Sie gerne!

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