Neubau
Wenn Sie einen Neubau planen, benötigen Sie den Energieausweis unter Umständen für zwei unterschiedliche Zwecke:
- für die Baueinreichung
- für die Wohnbauförderung
Anforderungen
Mit dem vorgelegten Energieausweis belegen Sie, dass das geplante Gebäude einen Mindestenergiestandard erfüllt.
Das bedeutet also, dass Sie eine bestimmte Energiekennzahl erreichen müssen, um eine Baugenehmigung/Förderung zu erhalten.
Früher genügte die Einhaltung bestimmter Dämmwerte für Wände, Decken, etc. – heute wird darüber hinaus das energetische Gesamtkonzept des Hauses beurteilt und dieses muss einen Grenzwert unterschreiten.
Unterlagen für den Energieausweis eines Neubaus
- Einreichplan oder Vorabzug Einreichplan
- Baubeschreibung – Bauteilaufbauten, Dämmstärken, Fensterqualität
- Angaben zur geplanten Heizung, Warmwasserbereitung, ggf. Lüftungsanlage, Solaranlage, Photovoltaik