Neubau

Wenn Sie einen Neubau planen, benötigen Sie den Energieausweis unter Umständen für zwei unterschiedliche Zwecke:

  • für die Baueinreichung
  • für die Wohnbauförderung

Anforderungen

Mit dem vorgelegten Energieausweis belegen Sie, dass das geplante Gebäude einen Mindestenergiestandard erfüllt.
Das bedeutet also, dass Sie eine bestimmte Energiekennzahl erreichen müssen, um eine Baugenehmigung/Förderung zu erhalten.

Früher genügte die Einhaltung bestimmter Dämmwerte für Wände, Decken, etc. – heute wird darüber hinaus das energetische Gesamtkonzept des Hauses beurteilt und dieses muss einen Grenzwert unterschreiten.

Unterlagen für den Energieausweis eines Neubaus

  • Einreichplan oder Vorabzug Einreichplan
  • Baubeschreibung – Bauteilaufbauten, Dämmstärken, Fensterqualität
  • Angaben zur geplanten Heizung, Warmwasserbereitung, ggf. Lüftungsanlage, Solaranlage, Photovoltaik

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